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Seit der Pressekonferenz der Verkehrsminister vom 26. März 2026 können wir als Branche die Richtung der Führerscheinreform abschätzen – und auch die Geschwindigkeit, mit der die Reform von Patrick Schnieder umgesetzt werden soll. Der Minister sprach von „breiter Rückendeckung der Länder für seine Pläne zur Führerscheinreform“ – und einem ambitionierten Zeitplan. Er will dieses Jahr das Gesetz formulieren und verabschieden, sodass es schon im Januar 2027 in Kraft treten könnte. Details ließ er offen. Der Referentenentwurf wird zeigen, wie die bisher geplanten Eckpunkte konkret umgesetzt werden.
Liebe Fahrschulunternehmerinnen und Fahrschulunternehmer,
Auch wenn die Ergebnisse der Verkehrsministerkonferenz nicht in unserem Sinne ausgefallen sind, ist der Prozess noch lange nicht abgeschlossen. Sobald der Referentenentwurf vorliegt, werden wir erneut mit Nachdruck für die Positionen der Branche und die Verkehrssicherheit eintreten. Denn: Theorieunterricht gehört weiterhin in die Fahrschulen – gerade, wenn es um sicherheitsrelevante Themen geht. Und dennoch: Der Blick nach Frankreich zeigt, wohin die Reise für uns alle gehen könnte. In Frankreich sind die Maßnahmen, die nun auch hier in Deutschland angedacht sind, seit mehreren Jahren in Kraft.
Über unseren Schwesterverlag in Frankreich haben wir Erfahrung mit den Veränderungen, denen Fahrschulen dort begegnen mussten. Und was ist passiert? Die Fahrschulen sind NICHT verschwunden. Die Schülerinnen und Schüler, die Eltern – sie setzen nach wie vor auf professionelle Fahrausbildung. Weil Fahren lernen eben keine Sache ist, die man allein vor einem Bildschirm erledigt. Die Fahrschulen in Frankreich, die sich professionell aufgestellt haben, die auf Qualität, moderne Technologien und Simulatoren gesetzt haben, sind heute erfolgreicher als vorher.
Und noch etwas möchte ich Ihnen mitgeben: Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen. Sie müssen das Rad nicht neu erfinden. Denn auch, wenn sich die Spielregeln ändern: Unsere Mission bleibt unverändert: Wir sind Ihr starker Partner. Wir sorgen dafür, dass Sie erfolgreich sind – pädagogisch und wirtschaftlich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josua Stiegler
Verlagsleiter Verlag Heinrich Vogel

Wir unterstützen die Stellungnahme von MOVING Roadsafety Association e. V., die zeigt, wie die Fahrausbildung günstiger und gleichzeitig sicherer werden kann. Die Analyse identifiziert klare Reformhebel – von Blended Learning bis Simulatoreinsatz – und warnt vor riskanten Vorschlägen des aktuellen Arbeitspapiers.
Keine fünf Minuten benötigte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder in Lindau, um die geplanten Schritte zur Führerscheinreform vorzustellen. Er betonte, dass die vorliegenden Eckpunkte eine solide Grundlage bilden, um den Führerschein künftig spürbar günstiger, digitaler und praxisnäher zu gestalten. Damit Sie nachvollziehen können, wohin sich die Fahrausbildung in Deutschland entwickelt, und welche grundlegenden Änderungen, nun in den Referentenentwurf fließen, haben wir alle geplanten Reformbausteine im Detail für Sie aufgelistet.
Das gilt für alle Fahrerlaubnisklassen.
Simulatoren dürfen bei allen Fahrerlaubnisklassen eingesetzt werden.
Bei der Fahrerlaubnisklasse B dürfen die Schulung zum Nachweis der Schaltkompetenz sowie die Überprüfungsfahrt in Begleitung eines Fahrlehrers weitestgehend auf Fahrsimulatoren durchgeführt werden. Um den Vorgaben der 4. EU-Führerscheinrichtlinie gerecht zu werden, muss die Schulung mindestens 7 Stunden umfassen, von denen mindestens eine auf öffentlichen Straßen zu absolvieren ist.
Es wird die Möglichkeit eröffnet, einen Teil der praktischen Fahrausbildung für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B durch Personen mit einem besonderen Naheverhältnis zum Bewerber durchzuführen (Laienausbildung). Die Anforderungen folgen dem Modell in Österreich. Abweichungen erfolgen lediglich, soweit es im bestehenden deutschen Rechtsystem erforderlich ist.
Vor Start der Laienausbildung
Laienausbildung
Nach der Laienausbildung
Preistransparenz: Die Preisaushang-Pflicht in den Fahrschulen wird gestrichen. Die Fahrschulen werden stattdessen verpflichtet, regelmäßig (Vorschlag: vierteljährlich) ihre Preise (z.B. Grundgebühr, Lehrmaterial, Fahrstunde, Sonderfahrt, Vorstellung zur Prüfung) nach einem einheitlichen Format an die Mobilithek des BMV zu melden. Vergleichsportale erhalten die Möglichkeit, die Daten von dort aus abzurufen und verbrauchergerecht aufzubereiten. Die (durchschnittlichen) Gesamtkosten oder die Anzahl der Fahrstunden müssen hingegen in einem ersten Schritt nicht gemeldet werden.
Die Technischen Prüfstellen werden verpflichtet, geeignete statistischen Angaben zum Erfolg der praktischen (nicht der theoretischen) Fahrerlaubnisprüfung in den einzelnen Fahrschulen an die Mobilithek des BMV zu melden. Verbraucher- und Vergleichsportale erhalten die Möglichkeit, die Daten von dort aus abzurufen und verbrauchergerecht aufzubereiten. 4.
Digitalisierung: Die Fahrlehrerausbildungsstätten bzw. Träger der Fortbildungsangebote entscheiden eigenständig, welche Inhalte in Präsenz, digital synchron oder digital asynchron angeboten werden. Die theoretische Aus- und Fortbildung darf nur dann nicht digital erfolgen, wenn aus pädagogischen Gründen (z.B. Erlernen nicht-virtueller Präsentationstechniken) eine Präsenz erforderlich ist.

Als kompetenter Ansprechpartner hilft Ihnen Ihr Vogel Fachberater auch in dieser unruhigen Zeit.