Reform 2026: Die Richtung ist klar. Die Details noch nicht.
Wegweiser aus Metall mit 4 Pfeilen: was, wer, wann, wie?

Neue Infos vom 26. März 2026


Führerschein-Reform: Die Richtung ist klar. Die Details noch nicht

Seit der Pressekonferenz der Verkehrsminister vom 26. März 2026 können wir als Branche die Richtung der Führerscheinreform abschätzen – und auch die Geschwindigkeit, mit der die Reform von Patrick Schnieder umgesetzt werden soll. Der Minister sprach von „breiter Rückendeckung der Länder für seine Pläne zur Führerscheinreform“ – und einem ambitionierten Zeitplan. Er will dieses Jahr das Gesetz formulieren und verabschieden, sodass es schon im Januar 2027 in Kraft treten könnte. Details ließ er offen. Der Referentenentwurf wird zeigen, wie die bisher geplanten Eckpunkte konkret umgesetzt werden.

 

Kommentar von  Josua Stiegler


Mit Qualität und Technologie den Wandel gestalten

Liebe Fahrschulunternehmerinnen und Fahrschulunternehmer,

Auch wenn die Ergebnisse der Verkehrsministerkonferenz nicht in unserem Sinne ausgefallen sind, ist der Prozess noch lange nicht abgeschlossen. Sobald der Referentenentwurf vorliegt, werden wir erneut mit Nachdruck für die Positionen der Branche und die Verkehrssicherheit eintreten. Denn: Theorieunterricht gehört weiterhin in die Fahrschulen  – gerade, wenn es um sicherheitsrelevante Themen geht. Und dennoch: Der Blick nach Frankreich zeigt, wohin die Reise für uns alle gehen könnte. In Frankreich sind die Maßnahmen, die nun auch hier in Deutschland angedacht sind, seit mehreren Jahren in Kraft. 

Über unseren Schwesterverlag in Frankreich haben wir Erfahrung mit den Veränderungen, denen Fahrschulen dort begegnen mussten. Und was ist passiert? Die Fahrschulen sind NICHT verschwunden. Die Schülerinnen und Schüler, die Eltern – sie setzen nach wie vor auf professionelle Fahrausbildung. Weil Fahren lernen eben keine Sache ist, die man allein vor einem Bildschirm erledigt. Die Fahrschulen in Frankreich, die sich professionell aufgestellt haben, die auf Qualität, moderne Technologien und Simulatoren gesetzt haben, sind heute erfolgreicher als vorher.

Und noch etwas möchte ich Ihnen mitgeben: Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen. Sie müssen das Rad nicht neu erfinden. Denn auch, wenn sich die Spielregeln ändern: Unsere Mission bleibt unverändert: Wir sind Ihr starker Partner. Wir sorgen dafür, dass Sie erfolgreich sind – pädagogisch und wirtschaftlich. 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Josua Stiegler
Verlagsleiter Verlag Heinrich Vogel

Junge Frau sitzt mit Mann im Auto
© AntonioDiaz / stock.adobe.com

gemeinsame Stellungnahme


Eine günstige und gleichzeitig sichere Fahrausbildung ist möglich! 

Wir unterstützen die Stellungnahme von MOVING Roadsafety Association e. V., die zeigt, wie die Fahrausbildung günstiger und gleichzeitig sicherer werden kann. Die Analyse identifiziert klare Reformhebel – von Blended Learning bis Simulatoreinsatz – und warnt vor riskanten Vorschlägen des aktuellen Arbeitspapiers. 

Vorschläge der Adhoc-Arbeitsgruppe


Die Basis für den Referentenentwurf

Keine fünf Minuten benötigte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder in Lindau, um die geplanten Schritte zur Führerscheinreform vorzustellen. Er betonte, dass die vorliegenden Eckpunkte eine solide Grundlage bilden, um den Führerschein künftig spürbar günstiger, digitaler und praxisnäher zu gestalten.  Damit Sie nachvollziehen können, wohin sich die Fahrausbildung in Deutschland entwickelt, und welche grundlegenden Änderungen, nun in den Referentenentwurf fließen, haben wir alle geplanten Reformbausteine im Detail für Sie aufgelistet. 

Theoretische Fahrausbildung

Theorieuntericht
  • Das Format des Unterrichts (Präsenz oder digital) wird nicht mehr gesetzlich vorgegeben, sondern in die Entscheidungsfreiheit der Fahrschulen gelegt.
  • Die Regelungen zum Inhalt des Theorieunterrichts werden auf die Vorgabe der Ausbildungsinhalte beschränkt. Diese sind an den Inhalten der Theorieprüfung, die in der 4. EU-Führerscheinrichtlinie verbindlich vorgegeben sind, auszurichten.
  • Streichung von obsoleten Regelungen in der FahrschAusbO, wie z.B. Wegfall der Pflicht für Fahrschulen, einen Ausbildungsplan aufzustellen und auszuhängen.
Weniger Bürokratie und Verwaltung
  • Abschaffung der Vorgaben für Fahrschulen bzgl. der Unterrichtsräume und der Lehr- und Lernmittel. Die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung gelten dann unmittelbar.
  • Keine Schaffung von ausbildungsbegleitenden formalen Lernstandskontrollen.
  • Streichung der Prüfungsreifefeststellung vor Absolvierung der Theorieprüfung.
  • Streichung des Ausbildungsnachweises.
  • Reduzierung der Aufzeichnungspflichten über die Ausbildung auf das maximal
  • Notwendige sowie Streichung von überflüssigen Aufbewahrungsfristen.
Fragenkatalog: Reduzierung um 30%
  • Der Fragenkatalog für die Theoretische Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B wird um knapp 30 % (28,14%) auf ca. 840 Fragen (von bisher 1.169; Grund- und Zusatzstoff) reduziert.
  • Das Bewertungssystem der Fragen (welche Frage wird mit wie vielen Punkten bewertet und bei wie vielen Punkten gilt die Prüfung als nicht bestanden) wird im Zuge des Roll-outs des reduzierten Fragenkatalogs vereinfacht.
  • Reduzierungen in den anderen Fahrerlaubnisklassen folgen.

Praktische Fahrausbildung

Simulatoren 

Simulatoren dürfen bei allen Fahrerlaubnisklassen eingesetzt werden.

Bei der Fahrerlaubnisklasse B dürfen die Schulung zum Nachweis der Schaltkompetenz sowie die Überprüfungsfahrt in Begleitung eines Fahrlehrers weitestgehend auf Fahrsimulatoren durchgeführt werden. Um den Vorgaben der 4. EU-Führerscheinrichtlinie gerecht zu werden, muss die Schulung mindestens 7 Stunden umfassen, von denen mindestens eine auf öffentlichen Straßen zu absolvieren ist.

 

     

      Reduzierung der verpflichtenden Sonderfahrten auf drei
      • Der Umfang der besonderen Ausbildungsfahrten wird wie folgt reduziert:
        • Fahrerlaubnisklassen bis max. 7,5 t zGG (A1, A2, A, B, C1): jeweils 1 UE Überland-, Autobahn- und Dunkelfahrt
        • Lkw über 7,5 t zGG (C): jeweils 2 UE Überland-, Autobahn- und Dunkelfahrt
        • Busse (D1, D): jeweils 3 UE Überland-, Autobahn- und Dunkelfahrt
        • Anhängerklassen: für Fahrzeuge bis max. 7,5 t zGG: jeweils 1 UE Überland-, Autobahn- und Dunkelfahrt; für Lkw über 7,5 t zGG mit schwerem Anhänger: jeweils 2 UE Überland-, Autobahn- und Dunkelfahrt
      • Die Sonderfahrten dürfen nicht auf einem Simulator durchgeführt werden.
      • Die verpflichtende Grundausbildung für Bus-Fahrerlaubnisse wird gestrichen.
      Fahrzeit der praktischen Prüfung wird reduziert
      • Die Prüfungszeit wird auf die Vorgaben der 4. EU-Führerscheinrichtlinie reduziert. Danach darf die Mindestfahrzeit nicht weniger als 25 Minuten für die Klassen A, A1, A2, B, B1 und BE bzw. weniger als 45 Minuten für die übrigen Klassen betragen.
      • Die Prüfungsdauer insgesamt sollte für die Führerscheinklassen A und B nicht länger als 40 Minuten und bei den übrigen nicht mehr als 70 Minuten sein.

      Laienausbildung wie in Österreich

      Experimentierklausel mit Evaluierung

      Es wird die Möglichkeit eröffnet, einen Teil der praktischen Fahrausbildung für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B durch Personen mit einem besonderen Naheverhältnis zum Bewerber durchzuführen (Laienausbildung). Die Anforderungen folgen dem Modell in Österreich. Abweichungen erfolgen lediglich, soweit es im bestehenden deutschen Rechtsystem erforderlich ist.

      Ablauf der Laienausbildung

      Vor Start der Laienausbildung

      • Nachweise wie bei normaler Ersterteilung der FE-Klasse B
      • Erfolgreiche Absolvierung der Theorieprüfung
      • 6 UE praktische Fahrstunden (ohne Simulatoreinsatz)
      • Theoretische Einweisung gemeinsam mit den Begleitpersonen


      Laienausbildung

      • 1.000 km Fahrleistung in Begleitung
      • Führen eines Fahrtenprotokolls durch Bewerber


      Nach der Laienausbildung

      • Beobachtungsfahrt mit Begleitperson und Fahrlehrer
      • Mindestens 6 UE praktische Fahrstunden (einschließlich der besonderen Ausbildungsfahrten – ohne Simulatoreinsatz)
      • Prüfungsvorbereitungsfahrt zur Feststellung der Prüfungsreife vor Anmeldung zur Prüfung
      Anforderung an den Laienausbilder
      • Maximal 2 Laienausbilder (Besonderes Näheverhältnis zum Bewerber)
      • Besitz FE-Klasse B seit mindestens sieben Jahren
      • Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts in den vorangegangenen drei Jahren und im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belaste
      Anforderungen während der Laienausbildung
      • Bei der Durchführung von Übungsfahrten gilt für den Bewerber als auch für den Laienausbilder eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille
      • Kennzeichnung für Übungsfahrten vorne und hinten am Fahrzeug:
        • Blaue Tafel mit weißer Aufschrift „L“ und
        • Tafel mit der Aufschrift „Übungsfahrt“
      • Zeitliche Befristung der Geltungsdauer der Experimentierklausel (5 Jahre)
      • Verpflichtung zur Evaluation

      Mehr Transparenz 

      Melden von Preisen an Portal des BMV

      Preistransparenz: Die Preisaushang-Pflicht in den Fahrschulen wird gestrichen. Die Fahrschulen werden stattdessen verpflichtet, regelmäßig (Vorschlag: vierteljährlich) ihre Preise (z.B. Grundgebühr, Lehrmaterial, Fahrstunde, Sonderfahrt, Vorstellung zur Prüfung) nach einem einheitlichen Format an die Mobilithek des BMV zu melden. Vergleichsportale erhalten die Möglichkeit, die Daten von dort aus abzurufen und verbrauchergerecht aufzubereiten. Die (durchschnittlichen) Gesamtkosten oder die Anzahl der Fahrstunden müssen hingegen in einem ersten Schritt nicht gemeldet werden.

      Veröffentlichung von Bestehensquoten

      Die Technischen Prüfstellen werden verpflichtet, geeignete statistischen Angaben zum Erfolg der praktischen (nicht der theoretischen) Fahrerlaubnisprüfung in den einzelnen Fahrschulen an die Mobilithek des BMV zu melden. Verbraucher- und Vergleichsportale erhalten die Möglichkeit, die Daten von dort aus abzurufen und verbrauchergerecht aufzubereiten. 4.

      Fahrlehreraus- und fortbildung flexibilisieren

      Weniger Bürokratie auch für Fahrlehrerausbildungsstätten
      • Die Bürokratierückbauvorschläge für die Fahrschulen werden auf die Aus- und Fortbildung in den Fahrlehrerausbildungsstätten übertragen (Unterrichtsräume, Lehrmaterial).
      • Die Vorgaben für die Fort- und Weiterbildung der Fahrlehrer werden flexibilisiert. Fahrlehrer müssen sich an mindestens drei Tagen innerhalb von 4 Jahren fortbilden.
      Fahrlehrerausbildung kann auch digital erfolgen

      Digitalisierung: Die Fahrlehrerausbildungsstätten bzw. Träger der Fortbildungsangebote entscheiden eigenständig, welche Inhalte in Präsenz, digital synchron oder digital asynchron angeboten werden. Die theoretische Aus- und Fortbildung darf nur dann nicht digital erfolgen, wenn aus pädagogischen Gründen (z.B. Erlernen nicht-virtueller Präsentationstechniken) eine Präsenz erforderlich ist.

      Keine regelmäßige Überwachung mehr
      • Überwachung der Fahrschulen: Der feste Rhythmus zur Überwachung von Fahrschulen wird gestrichen. Die zuständige Behörde überwacht nach eigenem
      • Ermessen oder anlassbezogen, wenn konkrete Hinweise, Beschwerden oder Anhaltspunkte vorliegen, die auf Verstöße gegen fahr-lehrerrechtliche Vorschriften, mangelhafte Ausstattungen oder nicht ordnungsgemäß geführte Aufzeichnungen hinweisen.
      Fahrerlaubnisprüfer: Öffnung der Qualifikationsanforderungen
      • Um den Zugang zur Tätigkeit als Fahrerlaubnisprüfer zu erleichtern, werden entsprechend einem BASt-Gutachten und in Übereinstimmung mit den Anforderungen der 4. EU-Führerscheinrichtlinie Qualifikationsanforderungen definiert, die einen möglichst breiten Personenkreis ansprechen.
      • Das Thema wird in der VMK bisher separat diskutiert. Die notwendige Rechtsetzung könnte jedoch mit dem Reformvorhaben zusammengefasst werden.
      • Durch die Öffnung der Qualifikationsanforderungen kann perspektivisch der Zugang zu Terminen für die Fahrerlaubnisprüfung erleichtert werden.
      Zwei junge Männer in Jeanshemden schütteln sich die Hand
      © fizkes / iStock

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