Wir konnten keinen Kontakt zu dieser PLZ finden. Bitte wenden Sie sich an +49 89 203043-0
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Erfahren Sie, wann ein TSE integriert sein muss, wie Sie Ihr Software damit ausstatten können und worauf Sie achten müssen.
Schützen Sie sich vor möglichen Bußgeldern indem Sie der Pflicht nachkommen, eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) in ihr elektronisches Aufzeichnungssystem zu integrieren. Die TSE in einem elektronischen Aufzeichnungssystem sorgt dafür, dass jeder Kassenzugriff lückenlos und unveränderbar aufgezeichnet wird. Da zu Aufzeichnungssystemen auch (mobile) Fahrschul-Verwaltungssoftware gehören können, sind die gesetzlichen Regelungen auch für Fahrschulinhaber*innen relevant.
Mit dem Fahrschul-Manager können Sie rechtssicher Bargeld kassieren und die Buchungen aufzeichnen.
Nutzen Sie eine (mobile) Fahrschul-Verwaltungssoftware, welche zur Buchung von Bargeldzahlungen verwendet wird, sind Sie verpflichtet, diese mit einer TSE auszustatten. Diese Regelung gilt auch ohne die Verwendung einer Registrierkasse, da die eingesetzte Hardware und Software, welche elektronische Aufzeichnungen zur Dokumentation von Geschäftsvorfällen und somit Grundaufzeichnungen erstellt, als ein elektronisches Aufzeichnungssystem gilt – siehe AEAO (Anwendungserlasses zur Abgabenordnung) zu § 146, Nr. 2.1.4.
Von dieser Regelung sind nur digitale Kassen- und Aufzeichnungssysteme, keine „offenen Ladenkassen“ betroffen. Erstellen Sie aber beispielsweise die Quittung per Computer und Drucker, liegt bereits eine TSE-pflichtige elektronische Aufzeichnung vor.
Zusammengefasst: Sobald Sie eine Fahrschul-Verwaltungssoftware für die Erfassung und Abwicklung von baren Zahlungsvorgängen nutzen, kommt dies einer elektronischen Registrierkasse gleich, wodurch für Sie die TSE-Pflicht gilt.
Es gibt Hardware- und Cloud-Lösungen für die Ausstattung mit einer TSE.
Hardware-Lösungen müssen regelmäßig erneuert werden, da die darin enthaltenen Zertifikate eine bestimmte Gültigkeitsdauer haben. Cloud-Lösungen haben entscheidende Vorteile, da sie Ihnen geringe Kosten, Flexibilität und Aktualität bieten.
Der Fahrschul-Manager ist selbstverständlich mit einer TSE zur Erfassung Ihrer Bargeldzahlungen ausgestattet. So können Sie nicht nur die Vorgänge in Ihrer Fahrschule dokumentieren, sondern auch sicher Ihre baren Zahlungsvorgänge erfassen. Da die Software immer auf dem neusten rechtlichen Stand ist, brauchen Sie sich um nichts weiter kümmern und haben mehr Zeit für Ihre Fahrschüler*Innen.
Sie können die TSE im Fahrschul-Manager mit wenigen Klicks aktivieren. Unsere Anleitung erklärt Ihnen die nötigen Schritte. Die Kosten für diese Funktion liegt bei 15,90 € monatl. zzgl. MwSt.
Jetzt ist ein guter Zeitpunkt Ihren Zahlungsverkehr zu überdenken. Stellen Sie sich als Fahrschulinhaber*in folgende Fragen:
Grundsätzlich gilt: Besprechen Sie das Thema „TSE in Ihrer Fahrschule“ mit Ihrem Steuerberater.
Haben Sie Fragen oder interessieren sich für die Einrichtung unserer Software?
Ihr*e Fachberater*in hilft Ihnen gerne weiter.
Sparen Sie sich das Ausdrucken von Listen und aufwändige Fehlerkorrektur. Die Bereitstellung der Daten für Ihren Steuerberater erfolgt aus dem Fahrschul-Manager vollständig automatisiert in die Buchhaltung.
Verabschieden Sie sich von lästigem Abtippen von Telefonnummern und hohen Kosten: Nutzen Sie die neue Lösung für eine nahtlose Telefon-Integration mit unserem Partner Sipgate.
Ab 2025 wird die gesetzliche Pflflicht zur elektronischen Rechnungsstellung Realität. Mit dem Fahrschul-Manager sind Sie jetzt schon bestens darauf vorbereitet.