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Am 24.9.2026 beriet der Bundestag den Entwurf erstmals und überwies ihn an den Verkehrsausschuss. Am 5. Oktober 2026 folgte dort eine öffentliche Anhörung, in der sieben Sachverständige aus Fahrlehrerschaft, Automobilclubs, Logistikbranche und Verkehrsforschung ihre Einschätzungen zum Gesetzentwurf vorgestellt haben.
Ihre schriftlichen Stellungnahmen sind auf der Website des Bundestages veröffentlicht, die Aufzeichnung der Anhörung steht in der Mediathek zur Verfügung.
Als Nächstes berät der Verkehrsausschuss abschließend über den Entwurf. Danach müssen der Bundestag über das Gesetz und der Bundesrat erneut darüber entscheiden. Das Verkehrsministerium strebt ein Inkrafttreten Anfang 2027 an, knüpft diesen Zeitplan aber ausdrücklich an einen Abschluss ohne Verzögerungen. Bis zur Verabschiedung können sich einzelne Regelungen noch ändern.

Unsere Fachberater*innen zeigen Ihnen anhand des Reform-Rechners, welche Chancen das Vogel System Ihnen bietet und wie Sie die einzelnen Bausteine zu Ihrer persönlichen Erfolgsstrategie kombinieren.

"Im Rahmen der fahrpraktischen Ausbildung ist der Einsatz von Simulationen zulässig, sofern alle Fahraufgaben gemäß dem Fahraufgabenkatalog realitätsnah simuliert werden können und die Simulationen eine dynamische Darstellung von unterschiedlichen virtuellen Verkehrssituationen ermöglichen"
Simulatoren können in der gesamten fahrpraktischen Ausbildung eingesetzt werden:
- Der Simulatoreinsatz wird erstmals gesetzlich verankert.
- Simulatorstunden können ohne Fahrlehrer und damit völlig autonom durchgeführt werden.
- Lediglich Sonderfahrten dürfen nicht am Simulator durchgeführt werden.
- Damit wird der Simulator die Grundlage für Ihren wirtschaftlichen Erfolg.
- Alle Vogel Simulatoren erfüllen die Anforderungen aus dem Entwurf.

Der Einsatz von Simulationen für den überwiegenden Teil der Schulung ist zulässig."
Der Weg zu einer simulationsintensiven B197 Ausbildung ist frei
- Eine realitätsnahe Gestaltung einer Schaltvorrichtung ist Voraussetzung.
- Der Großteil der Schaltstunden darf am Simulator gefahren werden.
- ein Teil der Schulung und die 15-minütige Überprüfungsfahrt müssen im öffentlichen Straßenverkehr stattfinden.
- Die zugrundeliegende Studie wurde auf Vogel Simulatoren durchgeführt und hat bestätigt, dass Schaltkompetenz am Simulator vermittelt werden kann.
- Vertrauen Sie auf die wissenschaftlich nachgewiesene Kompetenz von Vogel Simulatoren.
Über das Lernformat kann der Fahrschüler entscheiden. Theorieunterricht ist nicht mehr verpflichtend, sondern eine Option auf dem Weg zur theoretischen Prüfung.
Inhalt: Für die Theorieprüfung erforderliche Kenntnisse nach Anlage 7 Nr. 1.1 FeV müssen vermittelt werden. Einschlägig dort ist die EU-Führerschein-Richtlinie (Anhang A Nummer 2 bis 4 der Rili 2006/126/EG).
Form des theoretischen Unterrichts in Fahrschulen: Unterricht kann in Präsenz, digital synchron (Online-Unterricht) oder digital asynchron oder in Kombination erfolgen. Fahrschule entscheidet darüber frei. Muss dann auf den Inhalt oben bezogen sein.
Mit PC Professional und der Fahren Lernen App können Sie alle erlaubten Varianten ohne Mehraufwand und technische Ausrüstung direkt anbieten.
Das Bewertungssystem wird erneuert. Für jede Frage gibt es einen Punkt und die sogenannten KO-Fragen, die mit * gekennezeichnet sind, führen zum sofortigen Durchfallen in der Theorieprüfung.
Kommentar: Auch bei einer Reduzierung des Fragenkatalogs führt die Einführung von sogenannten KO-Fragen zu einer herausfordernden Prüfung, auf die die Fahrschüler*innen sehr gut vorbereitet sein müssen.
Ersterwerb
Klassen: AM, A1, A2, A, B, L, T
Anzahl der Fragen / Summe der Punkte: 30
Zulässige Fehlerpunkte: 3
Klasse: Mofa
Anzahl der Fragen / Summe der Punkte: 20
Zulässige Fehlerpunkte: 2
Hinweis:
Zulässige Fehlerpunkte gelten, es sei denn, eine Frage mit dem Vermerk „*“ ist falsch beantwortet.
Erweiterung
Klassen: AM, A1, A2, A, B, L, T
Anzahl der Fragen / Summe der Punkte: 20
Zulässige Fehlerpunkte: 2
Klasse: C
Anzahl der Fragen / Summe der Punkte: 37
Zulässige Fehlerpunkte: 3
Klasse: C1
Anzahl der Fragen / Summe der Punkte: 30
Zulässige Fehlerpunkte: 3
Klasse: D
Anzahl der Fragen / Summe der Punkte: 40
Zulässige Fehlerpunkte: 4
Klasse: D1
Anzahl der Fragen / Summe der Punkte: 35
Zulässige Fehlerpunkte: 3
Hinweis:
Zulässige Fehlerpunkte gelten, es sei denn, eine Frage mit dem Vermerk „*“ ist falsch beantwortet.

Wer sich weitesgehend selbstständig auf die theoretische Führerscheinprüfung vorbereitet braucht mehr als ein Fragentraining. Fahren Lernen strukturiert die Ausbildung und ist gleichzeitig Motivator, Lernhelfer und Organisationstalent. MIt bewährtem Ampelsystem auch Ihr Garant für top Bestehensquoten.

Werfen Sie einen Blick in das E-Learning von Fahren Lernen. Wir haben exklusiv für Sie eine Demo-Version zum Thema"Alkohol am Steuer" entwickelt. Klicken Sie sich durch, beantworten Sie die Fragen. So bekommen Sie ein Gefühl dafür, wie sich das Lernen in Zukunft anfühlen kann.

Egal, ob Präsenzunterricht wie bisher, online oder hybrid: Mit PC Professional gestalten Sie hochwertigen Unterricht nach Ihren eigenen Maßstäben. In Planung: Mit einem Klick Online-Unterricht starten. Teilnehmer*innen werden automatisch dazugeschaltet. Wie in einer Videokonferenz.
Simulatoren können in der gesamten Ausbildung eingesetzt werden. Es gibt nur noch 3 verpflichtende Sonderfahrten, dafür aber eine verpflichtende "Prüfungsreifefeststellung Praxis".
Fahrpraktische Prüfung
Klassen AM, A1, A2, A -- 40 Minuten Prüfungsdauer / davon 25 Minuten Fahrzeigen
Klassen B, BE -- 40 Minuten Prüfungsdauer / davon 25 Minuten Fahrzeigen
Klassen C1, C1E, C, CE -- 70 Minuten Prüfungsdauer / davon 45 Minuten
Klassen D1, D1E, D, DE -- 70 Minuten Prüfungsdauer / davon 45 Minuten
Klassen T -- 70 Minuten Prüfungsdauer / davon 45 Minuten

Der Referentenentwurf verspricht weniger Bürokratie auf der einen Seite, fordert aber neue Dokumentationspflichten auf der anderen Seite. Was auch an Verwaltungsaufgaben auf Sie zu kommen wird, der Fahrschul-Manager ist Ihr Rundum-Sorglos-Paket
Die Einführung der "Mobilithek" bedeutet: Leistung und Qualität zählen gleichermaßen. Nicht nur Preise, sondern auch Bestehensquoten werden verglichen.
Entgelte und AGB müssen vierteljährlich elektronisch an Mobilithek gemeldet werden, erstmals nach 6 Monaten.
Pro FE-Klasse müssen diese Informationen gemeldet werden:
Vierteljährlich teilen die Prüforganisationen die Bestehensquoten pro Fahrschule an die Mobilithek.
Jedes Bundesland entscheidet, ob die Experimentierklausel eingeführt werden soll. Teilnehmer*innen dürfen allerdings im gesamten Bundesgebiet fahren.

Wir unterstützen den Vorschlag von MOVING ein verpflichtendes Modul für Verkehrssicherheit und Gefahrenwahrnehmung (MVG) in Präsenz als festen Bestandteil der Fahrausbildung in der Fahrschule einzuführen. Dieses Modul stärkt nicht nur die Handlungskompetenz von Fahranfängern, sondern trägt auch zu einer effizienteren und günstigeren Ausbildung bei.

Sie möchten sich selbst ein Bild vom Gesetzesentwurf machen? Sie brauchen ganz bestimmte Details, um wichtige Fragen für Sie zu klären? Auf der Seite des BMVs können Sie die Originaltexte downloaden.

Die Führerscheinreform verändert die Spielregeln für Fahrschulen grundlegend. Wie sich Ihr Betrieb künftig trägt, müssen Sie aber nicht schätzen. Im Beratungsgespräch mit Ihren Fachberater*innen und dem neuen Reform-Rechner erarbeiten Sie zusammen tragfähige Strategien für die Zeit nach der Reform.

Neue Prüfungslogiken, zusätzliche Prüfungssprachen oder digitaler Unterricht: Mit Fahren Lernen sind Sie bestens vorbereitet. Wir beobachten die Entwicklungen genau und setzen alle relevanten Anpassungen rechtzeitig um

Stellen Sie sich vor, Sie sperren im Januar Ihre Fahrschule auf. Die Reform hat die Spielregeln zwar verändert, aber Sie blicken trotzdem zuversichtlich ins neue Jahr. Sie haben einen klaren Plan, wie Sie Ihre Fahrschule – auch unter den neuen Rahmenbedingungen.

Als kompetenter Ansprechpartner hilft Ihnen Ihr Vogel Fachberater auch in dieser unruhigen Zeit.