Reform 2026: Kurswechsel für Fahrschulen
Wegweiser aus Metall mit 4 Pfeilen: was, wer, wann, wie?

Update vom 5. Mai 2026


Der Referentenentwurf macht den Paradigmenwechsel offiziell

Seit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs ist klar, dass die Reform der Führerscheinausbildung in Deutschland so umfassend und einschneidend werden wird, wie das Eckpunktepapier hatte vermuten lassen.

Der Entwurf ist ein radikaler Einschnitt für die gesamte Fahrschulbranche. Die Ausbildung von Fahrschüler*innen wird sich grundlegend verändern.

Und dennoch entstehen neue Möglichkeiten und ohne Fahrschulen wird es auch in Zukunft nicht gehen! Fahrschulen bleiben der Garant für eine professionelle und sichere Fahrausbildung.  

Wir sehen nach wie vor ein tragfähiges Geschäftsmodell für Fahrschulen. Auch nach der Reform gibt es zahlreiche Erlösquellen für Ihr Geschäft. Ohne Anpassungen wird es nicht gehen. Stellen Sie sich jetzt mit Ihrem Unternehmen zukunftsfähig auf. Wir unterstützen Sie dabei maximal. 

Nachfolgend stellen wir Ihnen die Reform und das Vogel System mit dazu passenden Angeboten vor. 

Simulatoren in der Fahrausbildung

Fahrschülerin sitzt am Simulator Premium und übt

"Im Rahmen der fahrpraktischen Ausbildung ist der Einsatz von Simulationen zulässig, sofern alle Fahraufgaben gemäß dem Fahraufgabenkatalog realitätsnah simuliert werden können und die Simulationen eine dynamische Darstellung von unterschiedlichen virtuellen Verkehrssituationen ermöglichen"

Simulatoren können in der gesamten fahrpraktischen Ausbildung eingesetzt werden:

  • Der Simulatoreinsatz  wird erstmals gesetzlich verankert.
  • Simulatorstunden können ohne  Fahrlehrer und damit völlig autonom durchgeführt werden. 
  • Lediglich Sonderfahrten dürfen nicht am Simulator durchgeführt werden.
  • Damit wird der Simulator die Grundlage für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. 
  • Alle Vogel Simulatoren erfüllen die Anforderungen aus dem Entwurf. 
 

Mehr Infos zum Vogel Simulator Premium

B 197 am Simulator

Simulator Premium in Schulungsraum mit jungem Mann der gerade Übungen absolviert

Der Einsatz von Simulationen für den überwiegenden Teil der Schulung ist zulässig."

Der Weg zu einer simulationsintensiven B197 Ausbildung ist frei

  • Eine realitätsnahe Gestaltung einer Schaltvorrichtung ist Voraussetzung.
  • Mindestens 6 von 7 Stunden können am Simulator gefahren werden. 
  • ein Teil der Schulung und die 15-minütige Überprüfungsfahrt müssen im öffentlichen Straßenverkehr stattfinden. 
  • Die zugrundeliegende Studie wurde auf Vogel Simulatoren durchgeführt und hat bestätigt, dass Schaltkompetenz am Simulator vermittelt werden kann. 
  • Vertrauen Sie auf die wissenschaftlich nachgewiesene Kompetenz von Vogel Simulatoren.
 

Mehr Infos zum Vogel Simulator Neo

Theoretischer Wissenserwerb

Über das Lernformat kann der Fahrschüler entscheiden. Theorieunterricht ist nicht mehr verpflichtend, sondern eine Option auf dem Weg zur theoretischen Prüfung. 

Theorieunterricht weiter möglich

Inhalt: Für die Theorieprüfung erforderliche Kenntnisse nach Anlage 7 Nr. 1.1 FeV müssen vermittelt werden. Einschlägig dort ist die EU-Führerschein-Richtlinie (Anhang A Nummer 2 bis 4 der Rili 2006/126/EG). 

Fahrschule bestimmt die Form des Theorieunterrichts

Form des theoretischen Unterrichts in Fahrschulen: Unterricht kann in Präsenz, digital synchron (Online-Unterricht) oder digital asynchron oder in Kombination erfolgen. Fahrschule entscheidet darüber frei. Muss dann auf den Inhalt oben bezogen sein.

Mit PC Professional und der Fahren Lernen App können Sie alle erlaubten Varianten ohne Mehraufwand und technische Ausrüstung direkt anbieten. 

Theorieprüfung 

Das Bewertungssystem wird erneuert. Für jede Frage gibt es einen Punkt und die sogenannten KO-Fragen, die mit * gekennezeichnet sind, führen zum sofortigen Durchfallen in der  Theorieprüfung.

Kommentar: Auch bei einer Reduzierung des Fragenkatalogs führt die Einführung von sogenannten KO-Fragen zu einer herausfordernden Prüfung, auf die die Fahrschüler*innen sehr gut vorbereitet sein müssen. 

 

Anzahl der Fragen und Fehlerpunkte pro Klasse

 

Ersterwerb

Klassen: AM, A1, A2, A, B, L, T
Anzahl der Fragen / Summe der Punkte: 30
Zulässige Fehlerpunkte: 3

Klasse: Mofa
Anzahl der Fragen / Summe der Punkte: 20
Zulässige Fehlerpunkte: 2

Hinweis:
Zulässige Fehlerpunkte gelten, es sei denn, eine Frage mit dem Vermerk „*“ ist falsch beantwortet.

Erweiterung

Klassen: AM, A1, A2, A, B, L, T
Anzahl der Fragen / Summe der Punkte: 20
Zulässige Fehlerpunkte: 2

Klasse: C
Anzahl der Fragen / Summe der Punkte: 37
Zulässige Fehlerpunkte: 3

Klasse: C1
Anzahl der Fragen / Summe der Punkte: 30
Zulässige Fehlerpunkte: 3

Klasse: D
Anzahl der Fragen / Summe der Punkte: 40
Zulässige Fehlerpunkte: 4

Klasse: D1
Anzahl der Fragen / Summe der Punkte: 35
Zulässige Fehlerpunkte: 3

Hinweis:
Zulässige Fehlerpunkte gelten, es sei denn, eine Frage mit dem Vermerk „*“ ist falsch beantwortet.

 

Zwei Smartphones zeigen Fahren Lernen Max Startseite und Fahren Lernen Max Feedbackscreen
© dendysign / envato.com

Lernmaterial der Zukunft


Fahren Lernen: DIE Führerscheinapp

Wer sich weitesgehend selbstständig auf die theoretische Führerscheinprüfung vorbereitet braucht mehr als ein Fragentraining. Fahren Lernen strukturiert die Ausbildung und ist gleichzeitig Motivator, Lernhelfer und Organisationstalent. MIt bewährtem Ampelsystem auch Ihr  Garant für top Bestehensquoten. 

Laptop mit PC Professional Screen vor verschwommenem Hintergrund
sodawhiskey / stock.adobe.com

Unterricht der Zukunft


Präsenz, online, hybrid: Alles geht mit PC Professional:

Egal, ob Präsenzunterricht wie bisher, online oder hybrid: Mit PC Professional gestalten Sie hochwertigen Unterricht nach Ihren eigenen Maßstäben. In Planung: Mit einem Klick Online-Unterricht starten. Teilnehmer*innen werden automatisch dazugeschaltet. Wie in einer Videokonferenz. 

Praktische Fahrausbildung

Simulatoren können in der gesamten Ausbildung eingesetzt werden. Es gibt nur noch 3 verpflichtende Sonderfahrten, dafür aber eine verpflichtende "Prüfungsreifefeststellung Praxis". 

Rahmenbedingungen
  • Die für die praktische Prüfung erforderlichen Kenntnisse nach Anlage 7 Nr. 2.1 FeV müssen vermittelt werden.
  • Über den Umfang der Sonderfahrten entscheidet der Fahrlehrer je nach Ausbildungsstand des Fahrschülers.
  • Qualitätskriterien sind anzuwenden.
Reduzierung der verpflichtenden Sonderfahrten auf drei
  • Der Umfang der besonderen Ausbildungsfahrten wird wie folgt reduziert:
    • Fahrerlaubnisklassen bis max. 7,5 t zGG (A1, A2, A, B, C1): jeweils 1 UE Überland-, Autobahn- und Dunkelfahrt
    • Lkw über 7,5 t zGG (C): jeweils 2 UE Überland-, Autobahn- und Dunkelfahrt
    • Busse (D1, D): jeweils 3 UE Überland-, Autobahn- und Dunkelfahrt
    • Anhängerklassen: für Fahrzeuge bis max. 7,5 t zGG: jeweils 1 UE Überland-, Autobahn- und Dunkelfahrt; für Lkw über 7,5 t zGG mit schwerem Anhänger: jeweils 2 UE Überland-, Autobahn- und Dunkelfahrt
  • Die Sonderfahrten dürfen nicht auf einem Simulator durchgeführt werden.
Prüfungsreifefeststellung Praxis
  • Ist Voraussetzung für die Anmeldung zur praktischen Prüfung
  • Fahrlehrer muss mind. 1 Prüfungsfahrt durchführen, die der Schüler erfolgreich meistert. Grundlage Anlage 7 Nr. 2 FeV
  • Dauer und Fahrzeit wie in der Prüfung
  • Elektronische Dokumentation erforderlich
Abschluss der Ausbildung
  • Wenn Prüfungsreife festgestellt und fahrprakt. Ausbildung im vorgeschriebenen Umfang absolviert wurde
  • Bestätigung darüber an Fahrschüler (auch elektronisch)
Fahrzeit der praktischen Prüfung wird reduziert

 

Fahrpraktische Prüfung

Klassen AM, A1, A2, A --  40 Minuten Prüfungsdauer / davon 25 Minuten Fahrzeigen

Klassen B, BE --  40 Minuten Prüfungsdauer / davon 25 Minuten Fahrzeigen

Klassen C1, C1E, C, CE -- 70 Minuten Prüfungsdauer / davon 45 Minuten

Klassen D1, D1E, D, DE -- 70 Minuten Prüfungsdauer / davon 45 Minuten

Klassen T -- 70 Minuten Prüfungsdauer / davon 45 Minuten

 

 

Großer Computer zeig die Schülerkartei der Fahrschul-Manager Cloud in einem modernen Büro

Neue Dokumentationspflichten


Der Fahrschul-Manager

Der Referentenentwurf verspricht weniger Bürokratie auf der einen Seite, fordert aber neue Dokumentationspflichten auf der anderen Seite. Was auch an Verwaltungsaufgaben auf Sie zu kommen wird, der Fahrschul-Manager ist Ihr Rundum-Sorglos-Paket

Transparenz-Register

Die Einführung der "Mobilithek" bedeutet: Leistung und Qualität zählen gleichermaßen. Nicht nur Preise, sondern auch Bestehensquoten werden verglichen.

Entgelte und AGB melden

Entgelte und AGB müssen vierteljährlich elektronisch an Mobilithek gemeldet werden, erstmals nach 6 Monaten:

    Das muss pro FE-Klasse gemeldet werden

    Pro FE-Klasse müssen diese Informationen gemeldet werden:

    • Grundbetrag inkl. Theorie
    • Für Aufbauseminare
    • Für Fahreignungsseminare
    • Für Mofa
    • Grundbetrag für weitere Ausbildung bei Nichtbestehen der Theoretischen Prüfung
    • Theoretische Einweisung und Beobachtungsfahrt für Fahrpraxis unter Anleitung
    • Feststellung Prüfungsreife Praktische Ausbildung (Fahrt)
    • Vorstellung Theorie
    • Für Teilprüfungen (Fahren/GFA, Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Verbinden/Trennen
    • Fahrstunde
    Bestehensquoten werden öffentlich

    Vierteljährlich teilen die Prüforganisationen die Bestehensquoten pro Fahrschule an die Mobilithek. 

    Experimentierklausel

    Jedes Bundesland entscheidet, ob die Experimentierklausel eingeführt werden soll. Teilnehmer*innen dürfen allerdings im gesamten Bundesgebiet fahren. 

    Ablauf der Laienausbildung
    1. Theoretische Einweisung in der Fahrschule
      Eltern und Schüler*innen absolvieren gemeinsam eine Unterrichtseinheit beim Fahrlehrer*in
    2. Vor Beginn der Anleitungsphase mind. 6 praktische Fahrstunden à geregelt in§ 3 Nr. 2 FahrPraxAnlV:
    3. 500-600 km Laienausbildung im Privat-Pkw
    4. § 7 Abs. 1 FahrPraxAnlV: Nach 500–600 km Anleitungsphase eine Beobachtungsfahrtmit Fahrlehrer.
    5. 400 weitere Kilometer im Privat-Pkw
    6. Nach mind. 1.000 km zurück in die Fahrschule für „erforderlichenfalls weiteren fahrpraktischen Unterricht". (§ 8 FahrPraxAnlV)
    Schulungssituation mit SMART Board

    MOVING Roadsafety Association


    Vorschlag: Ein verpflichtendes Modul für Verkehrssicherheit und Gefahrenwahrnehmung

    Wir unterstützen den Vorschlag  von MOVING ein verpflichtendes Modul für Verkehrssicherheit und Gefahrenwahrnehmung (MVG) in Präsenz als festen Bestandteil der Fahrausbildung in der Fahrschule einzuführen. Dieses Modul stärkt nicht nur die Handlungskompetenz von Fahranfängern, sondern trägt auch zu einer effizienteren und günstigeren Ausbildung bei.

    Weißes dreidimensionales Paragraphenzeichen vor blauem Hintergrund
    © pixelkorn / adobestockcom

    Gesetz und Verordnung


    Der Referentenentwurf im Original: Für alle, die alle Details wissen möchten

    Sie möchten sich selbst ein Bild vom Referentenentwurf machen? Sie brauchen ganz bestimmte Details, um wichtige Fragen für Sie zu klären? Auf der Seite des BMVs können Sie die Originaltexte downloaden. 

    Zwei junge Männer in Jeanshemden schütteln sich die Hand
    © fizkes / iStock

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    Als kompetenter Ansprechpartner hilft Ihnen Ihr Vogel Fachberater auch in dieser unruhigen Zeit.