Reform 2026

Veröffentlichung vom 26.März


*** PLATZHALTERTEXT***

Theoretische Fahrausbildung

Digitalisierung

  • Das Format des Unterrichts (Präsenz oder digital) wird nicht mehr gesetzlich vorgegeben, sondern in die Entscheidungsfreiheit der Fahrschulen gelegt.
  • Die Regelungen zum Inhalt des Theorieunterrichts werden auf die Vorgabe der Ausbildungsinhalte beschränkt. Diese sind an den Inhalten der Theorieprüfung, die in der 4. EU-Führerscheinrichtlinie verbindlich vorgegeben sind, auszurichten.
  • Streichung von obsoleten Regelungen in der FahrschAusbO, wie z.B. Wegfall der Pflicht für Fahrschulen, einen Ausbildungsplan aufzustellen und auszuhängen.

Bürokratieabbau:In Planung: 

  • Abschaffung der Vorgaben für Fahrschulen bzgl. der Unterrichtsräume und der Lehr- und Lernmittel. Die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung gelten dann unmittelbar.
  • Keine Schaffung von ausbildungsbegleitenden formalen Lernstandskontrollen.
  • Streichung der Prüfungsreifefeststellung vor Absolvierung der Theorieprüfung.
  • Streichung des Ausbildungsnachweises.
  • Reduzierung der Aufzeichnungspflichten über die Ausbildung auf das maximal
  • Notwendige sowie Streichung von überflüssigen Aufbewahrungsfristen.

Das gilt für alle Fahrerlaubnisklassen.

Prüfungsfragen:

  • Der Fragenkatalog für die Theoretische Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B wird um knapp 30 % (28,14%) auf ca. 840 Fragen (von bisher 1.169; Grund- und Zusatzstoff) reduziert.
  • Das Bewertungssystem der Fragen (welche Frage wird mit wie vielen Punkten bewertet und bei wie vielen Punkten gilt die Prüfung als nicht bestanden) wird im Zuge des Roll-outs des reduzierten Fragenkatalogs vereinfacht.
  • Reduzierungen in den anderen Fahrerlaubnisklassen folgen.

Kommentar von Josua Stiegler


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Praktische Fahrausbildung

Simulatoren

Simulatoren dürfen bei allen Fahrerlaubnisklassen eingesetzt werden.

Bei der Fahrerlaubnisklasse B dürfen die Schulung zum Nachweis der Schaltkompetenz sowie die Überprüfungsfahrt in Begleitung eines Fahrlehrers weitestgehend auf Fahrsimulatoren durchgeführt werden. Um den Vorgaben der 4. EU-Führerscheinrichtlinie gerecht zu werden, muss die Schulung mindestens 7 Stunden umfassen, von denen mindestens eine auf öffentlichen Straßen zu absolvieren ist.

Verpflichtende Sonderfahrten

  • Der Umfang der besonderen Ausbildungsfahrten wird wie folgt reduziert:
    • Fahrerlaubnisklassen bis max. 7,5 t zGG (A1, A2, A, B, C1): jeweils 1 UE Überland-, Autobahn- und Dunkelfahrt
    • Lkw über 7,5 t zGG (C): jeweils 2 UE Überland-, Autobahn- und Dunkelfahrt
    • Busse (D1, D): jeweils 3 UE Überland-, Autobahn- und Dunkelfahrt
    • Anhängerklassen: für Fahrzeuge bis max. 7,5 t zGG: jeweils 1 UE Überland-, Autobahn- und Dunkelfahrt; für Lkw über 7,5 t zGG mit schwerem Anhänger: jeweils 2 UE Überland-, Autobahn- und Dunkelfahrt
  • Die Sonderfahrten dürfen nicht auf einem Simulator durchgeführt werden.
  • Die verpflichtende Grundausbildung für Bus-Fahrerlaubnisse wird gestrichen.

Fahrprüfung

  • Die Prüfungszeit wird auf die Vorgaben der 4. EU-Führerscheinrichtlinie reduziert. Danach darf die Mindestfahrzeit nicht weniger als 25 Minuten für die Klassen A, A1, A2, B, B1 und BE bzw. weniger als 45 Minuten für die übrigen Klassen betragen.
  • Die Prüfungsdauer insgesamt sollte für die Führerscheinklassen A und B nicht länger als 40 Minuten und bei den übrigen nicht mehr als 70 Minuten sein.
Simulator Premium in Schulungsraum mit jungem Mann der gerade Übungen absolviert

Den Umbruch proaktiv gestalten


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Experimentierklausel: Laienausbildung

Es wird die Möglichkeit eröffnet, einen Teil der praktischen Fahrausbildung für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B durch Personen mit einem besonderen Naheverhältnis zum Bewerber durchzuführen (Laienausbildung). • Die Anforderungen folgen dem Modell in Österreich. Abweichungen erfolgen lediglich, soweit es im bestehenden deutschen Rechtsystem erforderlich ist.

Ablauf

Vor Start der Laienausbildung

  • Nachweise wie bei normaler Ersterteilung der FE-Klasse B
  • Erfolgreiche Absolvierung der Theorieprüfung
  • 6 UE praktische Fahrstunden (ohne Simulatoreinsatz)
  • Theoretische Einweisung gemeinsam mit den Begleitpersonen


Laienausbildung

  • 1.000 km Fahrleistung in Begleitung
  • Führen eines Fahrtenprotokolls durch Bewerber


Nach der Laienausbildung

  • Beobachtungsfahrt mit Begleitperson und Fahrlehrer
  • Mindestens 6 UE praktische Fahrstunden (einschließlich der besonderen Ausbildungsfahrten – ohne Simulatoreinsatz)
  • Prüfungsvorbereitungsfahrt zur Feststellung der Prüfungsreife vor Anmeldung zur Prüfung

Anforderungen an den Laienausbilder:

  • Maximal 2 Laienausbilder (Besonderes Näheverhältnis zum Bewerber)
  • Besitz FE-Klasse B seit mindestens sieben Jahren
  • Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts in den vorangegangenen drei Jahren und im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet

Anforderungen während der Laienausbildung

  • Bei der Durchführung von Übungsfahrten gilt für den Bewerber als auch für den Laienausbilder eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille
  • Kennzeichnung für Übungsfahrten vorne und hinten am Fahrzeug:
    • Blaue Tafel mit weißer Aufschrift „L“ und
    • Tafel mit der Aufschrift „Übungsfahrt“
  • Zeitliche Befristung der Geltungsdauer der Experimentierklausel (5 Jahre)
  • Verpflichtung zur Evaluation

Aktuelle Umfrage


Großteil der Fahranfänger gegen Laienausbildung und digitale Theorie

Eine aktuelle Umfrage im Auftrag der Allianz für professionelle Fahrausbildung und Verkehrssicherheit zeigt: Junge Fahrerinnen und Fahrer lehnen die Reformvorschläge zu Laienausbildung und digitalem Theorieunterricht überwiegend ab. Erfahren Sie mehr im Artikel von Fahrschule online.

Mehr Transparenz in der Ausbildung

Preistransparenz

Preistransparenz: Die Preisaushang-Pflicht in den Fahrschulen wird gestrichen. Die Fahrschulen werden stattdessen verpflichtet, regelmäßig (Vorschlag: vierteljährlich) ihre Preise (z.B. Grundgebühr, Lehrmaterial, Fahrstunde, Sonderfahrt, Vorstellung zur Prüfung) nach einem einheitlichen Format an die Mobilithek des BMV zu melden. Vergleichsportale erhalten die Möglichkeit, die Daten von dort aus abzurufen und verbrauchergerecht aufzubereiten. Die (durchschnittlichen) Gesamtkosten oder die Anzahl der Fahrstunden müssen hingegen in einem ersten Schritt nicht gemeldet werden.

Erfolgstransparenz

Die Technischen Prüfstellen werden verpflichtet, geeignete statistischen Angaben zum Erfolg der praktischen (nicht der theoretischen) Fahrerlaubnisprüfung in den einzelnen Fahrschulen an die Mobilithek des BMV zu melden. Verbraucher- und Vergleichsportale erhalten die Möglichkeit, die Daten von dort aus abzurufen und verbrauchergerecht aufzubereiten. 4.

 

Weiße Checkliste. Frau mit Smartphone im Hintergrund
© tanoy1412/adobe.stock.com

Erste Antworten auf die Reform


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Auch für Fahrlehrer: Neue Ausbildung, Fortbildung und Fahrprüferausbildung

Erleichterung für die Fahrlehreraus- und -fortbildung

 

  • Digitalisierung: Die Fahrlehrerausbildungsstätten bzw. Träger der Fortbildungsangebote entscheiden eigenständig, welche Inhalte in Präsenz, digital synchron oder digital asynchron angeboten werden. Die theoretische Aus- und Fortbildung darf nur dann nicht digital erfolgen, wenn aus pädagogischen Gründen (z.B. Erlernen nicht-virtueller Präsentationstechniken) eine Präsenz erforderlich ist.
  • Die Bürokratierückbauvorschläge für die Fahrschulen werden auf die Aus- und Fortbildung in den Fahrlehrerausbildungsstätten übertragen (Unterrichtsräume, Lehrmaterial).
  • Die Vorgaben für die Fort- und Weiterbildung der Fahrlehrer werden flexibilisiert. Fahrlehrer müssen sich an mindestens drei Tagen innerhalb von 4 Jahren fortbilden.
  • Überwachung der Fahrschulen: Der feste Rhythmus zur Überwachung von Fahrschulen wird gestrichen. Die zuständige Behörde überwacht nach eigenem
  • Ermessen oder anlassbezogen, wenn konkrete Hinweise, Beschwerden oder Anhaltspunkte vorliegen, die auf Verstöße gegen fahr-lehrerrechtliche Vorschriften, mangelhafte Ausstattungen oder nicht ordnungsgemäß geführte Aufzeichnungen hinweisen.

Qualifikation der Fahrerlaubnisprüfer

  • Um den Zugang zur Tätigkeit als Fahrerlaubnisprüfer zu erleichtern, werden entsprechend einem BASt-Gutachten und in Übereinstimmung mit den Anforderungen der 4. EU-Führerscheinrichtlinie Qualifikationsanforderungen definiert, die einen möglichst breiten Personenkreis ansprechen.
  • Das Thema wird in der VMK bisher separat diskutiert. Die notwendige Rechtsetzung könnte jedoch mit dem Reformvorhaben zusammengefasst werden.
  • Durch die Öffnung der Qualifikationsanforderungen kann perspektivisch der Zugang zu Terminen für die Fahrerlaubnisprüfung erleichtert werden.

Das Vogel-System

Immer da. Auch wenn es ernst wird

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  • Sichere Bestehensquoten: Ist die Ampel grün bestehen mehr als 90% der Schüler*innen die Prüfung. 
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  • Am Online-Unterricht per Smartphone teilnehmen
  • Mit Buchungsfunktion für Simulatorstunden und Unterricht
  • Vogel Pay: Zahlungsaufforderungen - direkt auf der Startseite
  • Mit E-Learning-Einheiten für den Aufbau von Faktenwissen
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Die neuen Reformvorschläge versprechen Fahrschulen weniger Bürokratie, fordern aber mehr Transparenz - vor allem bei Preisen und Bestehensquoten.

  • Ausbildungsqualität im Blick: Sie kennen die Lernstände und Ampelfarbe von allen Schüler*innen.und sichern damit Ihre Bestehensquote 
  • Ergebnisse von Simulatorstunden und E-Learning überwachen
  • Einfache Planung Ihrer Theorieunterrichte
  • Transparente Kostenstruktur: Sorgen Sie mit Vogel Pay für volle Kassen und Kostenklarheit bei Ihren Schüler*innen. 
  • Fahrschule 123: Stellen Sie Ihre Bestehensquote mit wenigen Klicks online. 
  • Wissen, was läuft: Das Dashboard visualisiert alle wichtigen Kennzahlen Ihrer Fahrschule. 

 

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Egal, ob Präsenzunterricht wie bisher, online oder hybrid:  Mit PC Professional gestalten sie hochwertigen Unterricht nach Ihren eigenen Maßstäben. 

  • Mit einem Klick Online-Unterricht starten. Teilnehmer*innen werden automatisch dazugeschaltet. Wie in einer Videokonferenz.
  • Extra-Features wie Online-Gruppenarbeit machen hybriden Unterricht spannend.
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Im Mittelpunkt der Reformvorschläge: Einsatz von Simulatoren in der gesamten Ausbildung. 

  • Neo, Premium und Pro: Wählen Sie aus drei Top-Simulatoren 
  • Hochwertige Hardware mit Original Pkw-Bauteilen und seitlich versetzter Sitzposition sorgen sie für ein realistisches Fahrgefühl und einen reibungslosen Wechsel ins Realfahrzeug.
  • Software für die gesamte Ausbildung. Alle Fahraufgaben und die Zusatzmodule „Überholen Überland und Autobahn“. 
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