Wir konnten keinen Kontakt zu dieser PLZ finden. Bitte wenden Sie sich an +49 89 203043-0
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Jeder, der eine Ausbildung zum Lkw-Ladekranführer macht, braucht einen Ausweis, mit dem er seine Beauftragung nachweisen kann.
Der Kranführerausweis Lkw-Ladekran gilt als Nachweis für die absolvierte Ausbildung zum Kranführer nach DGUV Grundsatz 309-003 und Betriebssicherheitsverordnung § 12 sowie für die Beauftragung durch den Unternehmer nach DGUV Vorschrift 52. Auch Zusatzausbildungen und die jährliche Unterweisung können hier eingetragen werden.
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