Bedienausweis Kran

Artikel-Nr.: 16280
Vorrätig

Jeder, der eine Ausbildung zum Lkw-Ladekranführer macht, braucht einen Ausweis, mit dem er seine Beauftragung nachweisen kann.

Der Kranführerausweis Lkw-Ladekran gilt als Nachweis für die absolvierte Ausbildung zum Kranführer nach DGUV Grundsatz 309-003 und Betriebssicherheitsverordnung § 12 sowie für die Beauftragung durch den Unternehmer nach DGUV Vorschrift 52. Auch Zusatzausbildungen und die jährliche Unterweisung können hier eingetragen werden.

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